Rechtsprechung
OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 524 Abs. 3
Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Fristverlängerung für Begründung einer Anschlussberufung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anschlussberufung muss mit Einlegung begründet werden! (IBR 2013, 192)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 01.02.2012 - 3 O 551/10
- OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1435
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02
Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"
Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
Die Anschlussberufung muss nach dieser Vorschrift in der Berufungsanschlussschrift begründet werden, die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig (BGH NJW 2003, 2388). - BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 26/09
Anschlussbeschwerde
Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
Es handelt sich bei diesem gesetzlichen Erfordernis um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, bei deren Fehlen die Anschlussberufung ohne weiteres zu verwerfen ist (…Prütting/Gehrlein-Lemke, ZPO, 4. Aufl. § 524 Rn 18;… Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. § 524 Rn 14; vgl. auch BAG Beschluss vom14.9.2010, 1 ABR 26/09 - juris). - OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
Schmerzensgeldverfahren: Bedeutung der Angabe der Mindestsumme der …
Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
Das Landgericht hat übersehen, dass infolge der Verurteilung lediglich in Höhe von 5000,- EUR bei Angabe eines Mindestbetrages in der Klageschrift von 25.000,- EUR eine Kostenquotelung hätte erfolgen müssen (BGHZ 45, 92 (93); OLG Frankfurt MDR 2011, 65).