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   OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31641
OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12 (https://dejure.org/2012,31641)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.09.2012 - 4 U 381/12 (https://dejure.org/2012,31641)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. September 2012 - 4 U 381/12 (https://dejure.org/2012,31641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 524 Abs. 3
    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristverlängerung für Begründung einer Anschlussberufung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anschlussberufung muss mit Einlegung begründet werden! (IBR 2013, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
    Die Anschlussberufung muss nach dieser Vorschrift in der Berufungsanschlussschrift begründet werden, die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig (BGH NJW 2003, 2388).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 26/09

    Anschlussbeschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
    Es handelt sich bei diesem gesetzlichen Erfordernis um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, bei deren Fehlen die Anschlussberufung ohne weiteres zu verwerfen ist (Prütting/Gehrlein-Lemke, ZPO, 4. Aufl. § 524 Rn 18; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. § 524 Rn 14; vgl. auch BAG Beschluss vom14.9.2010, 1 ABR 26/09 - juris).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10

    Schmerzensgeldverfahren: Bedeutung der Angabe der Mindestsumme der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12
    Das Landgericht hat übersehen, dass infolge der Verurteilung lediglich in Höhe von 5000,- EUR bei Angabe eines Mindestbetrages in der Klageschrift von 25.000,- EUR eine Kostenquotelung hätte erfolgen müssen (BGHZ 45, 92 (93); OLG Frankfurt MDR 2011, 65).
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